Bankverbindung RVR:
KSK Mayen,
IBAN: DE77 5765 0010 0098 0103 90 BIC: MALADE51MYN
71 Vereine mit über 5200 Mitgliedern
FUNKTION |
NAME |
VORNAME |
PLZ |
ORT |
STRASSE |
TEL:/FAX |
Krewer |
Norbert |
54293 |
Trier |
|
0651/61083 |
|
Standhardt |
Claus |
56736 |
Kottenheim |
|
0172-9667656 |
|
Bartsch |
Frank |
56761 |
Urmersbach |
|
0172-2774926 |
|
Bartsch |
Frank |
56761 |
Urmersbach |
|
0172-2774926 |
|
Witzack |
Tobias |
54413 |
Gusenburg |
|
0151-40530618 |
|
vakant |
|
|
Bearbeitung beim LV-RLP |
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Kratz |
Sonja |
56077 |
Koblenz |
|
0261-65015757 |
|
Jugendwart |
Pätzold |
Frank |
56154 |
Boppard |
|
0151-25388955 |
|
|
|
|
|
|
|
Bartsch |
Frank |
56761 |
Urmersbach |
|
0172-2774926 |
Lizenzanträge werden von der Geschäftsstelle des Landesverbandes RLP (Gerhard Wagner) bearbeitet
RTF/CTF Wertungskarten / Breitensport wird vom LV-RLP Fachwart Breitensport (Horst Schmidt) bearbeitet
Für die Abgabe der Jahresstatistik 2022 an die Geschäftsstelle des RVR stehen 2 Dateien zur freien Auswahl.
(Rücksendung der Formulare ist per Mail (pdf) möglich an den neuen Geschäftsführer frank-bartsch@outlook.com)
Wer ist bei der Mitgliedermeldung ein Familienmitglied?
Das erste Mitglied einer Familie (Erwachsene) ist immer ein ordentliches (OM) Mitglied. Wird jetzt z.B die Ehefrau auch noch Mitglied, ist sie ein Familienmitglied. Vorausgesetzt, sie löst keine Lizenz oder Wertungskarte. Dann wäre sie mit der Lizenz /Wertungskarte auch ein OM und kein Familienmitglied.
Informationen vom BDR
https://www.rad-net.de/ajax.aspx/content/3c46a356-f207-4d09-8afe-7a8c123495f6.html
Können Vereinsmitglieder
ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen, wenn die Sportstätte geschlossen ist?
Die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegten Beiträge stehen nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist. Insbesondere schuldet der Verein keine
„Leistung“. Mit dem Beitrag „bezahlt“ man auch nicht seine Mitgliedschaft; vielmehr dient der Beitrag der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. Insofern scheidet ein Anspruch auf Rückzahlung
oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus.
Radsport-Verband
Rheinland e.V. |
Geschäftsordnung |
Mitgliederverwaltung u. Beitragsrechnung
im Radsport-Verband Rheinland e.V, ergeben sich ab 2019 folgende
Änderungen im
Bereich der Mitgliederverwaltung und Bezahlung der Mitgliedsbeiträge.
Wesentliche Aspekte sind die folgenden Punkte.
A Grundsätze der Mitgliedermeldung
1 mal pro Jahr an den Geschäftsführer des RVR (Jahresstatistik)
namentliche Meldung von Mitgliedern nach Vorgabe des RVR (Mitgliedermeldung)
keine
Nachmeldungen im laufenden Jahr
(namentliche Nachmeldung im laufenden Jahr nur bei Anforderung einer Lizenz/Wertungskarte)
Meldung der Anzahl von Mitgliederarten ( OM, SM, JM, FM )
Termin ist identisch mit dem Sportbund Rheinland (31.01. )
B Grundsätze der Beitragsrechnung
· 1 x pro Jahr
· Grundlage sind die vom Verein gemeldeten Daten (Formblatt Jahresstatistik)
· Abgleich mit den Daten vom Sportbund Rheinland
· Ausführung durch Geschäftsführer des RVR
· Bei Nichteinhaltung des Termines erfolgt Rechnung gemäß Meldung an den Sportbund Rheinland.
C Funktion des Vereins
1. führt eine Mitgliederliste nach Vorgaben des RVR
2. ist auskunftspflichtig gegenüber dem RVR
3. weist, falls notwendig, die Mitgliedschaft nach durch :
Mitgliederliste
oder
Aufnahmeantrag
in den Verein
oder
Nachweis der
Zahlung des Mitgliedbeitrages
4.
stellt sicher, dass nur
für Mitglieder des
Vereins Lizenzen und Wertungskarten bestellt werden.
5. meldet seine Mitglieder nach Vorgaben des RVR
D Funktion des RVR
· fordert Mitgliedermeldung von den Vereinen an
· stellt Rechnungen an Vereine
· führt Anteile an LV und BDR ab
· aktualisiert Daten beim LV und BDR
Stand: 01.12.2017 Seite 1/1